Was ist eine Beschwerde?
Eine Beschwerde ist eine von einer Person gegenüber der HDI Versicherung AG geäußerte Unzufriedenheit im Hinblick auf einen Versicherungsvertrag oder eine von HDI gebotene Dienstleistung. Die Geltendmachung eines Versicherungs- oder Schadenersatzanspruches oder die Aufforderung zur Schadenbearbeitung stellen keine Beschwerde dar.
Wie kann eine Beschwerde eingereicht werden?
Eine Beschwerde kann online per Formular, persönlich, telefonisch, per Brief oder E-Mail eingereicht werden. Unsere Kontaktdaten sind:
HDI Versicherung AG
Beschwerdebeauftragte: Martina Fremuth (Sekretariat)
Edelsinnstraße 7-11
A-1120 Wien
Tel.: +43 (0) 509 05 - 0
E-Mail: feedback@hdi.at
Sie erreichen uns während der Geschäftszeiten von Montag bis Freitag von 7:30 bis 17 Uhr. Eingänge nach 17 Uhr werden erst am folgenden Werktag bearbeitet.
Selbstverständlich nimmt auch die für Sie zuständige Landesdirektion Ihre Beschwerde entgegen.
Welche Angaben sind notwendig?
Um Ihre Beschwerde bearbeiten zu können, benötigen wir
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·Ihre Kontaktdaten (Vorname, Nachname, Anschrift, E-Mail-Adresse und/oder Telefonnummer),
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·wie wir Sie am besten erreichen können (telefonisch, per E-Mail etc.),
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·eine detaillierte Schilderung Ihres Anliegens (einschließlich Polizzen- oder Schadennummer).
Wann wird eine Beschwerde anerkannt?
Wenn die Erledigung der Beschwerde sachlich nicht gerechtfertigt ist oder nicht den Forderungen der Beschwerdeführerin oder des Beschwerdeführers voll entspricht, wird der Standpunkt der HDI eingehend begründet.
Wie lange dauert die Bearbeitung einer Beschwerde?
Sobald wir Ihre Beschwerde erhalten haben, wird sie unverzüglich an die zuständige Stelle zur Klärung weitergeleitet und in unserem internen Beschwerderegister eingetragen. Wir bestätigen den Eingang Ihrer Beschwerde schriftlich und teilen Ihnen mit, ob und welche zusätzlichen Informationen für die Bearbeitung notwendig sind.
Die Bearbeitung der Beschwerde erfolgt in der Regel innerhalb von 5 Arbeitstagen. Bei Verzögerungen erhalten Sie einen Zwischenbericht und (wenn möglich) einen Hinweis, wann mit einer Enderledigung zu rechnen ist.
Gibt es noch andere Stellen, an die ich mich wenden kann?
Sind Sie mit der Erledigung Ihrer Beschwerde nicht zufrieden, können Sie folgende Stelle kontaktieren:
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·Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs (VVO), Schwarzenbergplatz 7, 1030 Wien, E-Mail: info@vvo.at
Der Bundesminister für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz (BMASGK) hat Beschwerden von Konsumenten gemäß § 1 Abs. 1 Z 2 KSchG und Konsumentenschutzeinrichtungen über Versicherungsunternehmen unentgeltlich entgegenzunehmen. Beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz, Sektion Konsumentenpolitik, Stubenring 1, 1010 Wien, wurde diesbezüglich das Postfach Versicherungsbeschwerde@sozialministerium.at eingerichtet.
Betrifft Ihre Beschwerde unsere Online-Verträge bzw. einen Vertragsabschluss im Internet (E-Commerce), können Sie sich auch an die von der Europäischen Kommission eingerichtete Online-Streitbeilegungsplattform wenden: http://ec.europa.eu/odr
Die HDI Versicherung AG ist nicht zu einer Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren verpflichtet und behält sich daher vor, diese abzulehnen.
Wer ist die zuständige Aufsichtsbehörde?
Österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA)
Verbraucherinformation & Beschwerdewesen
Otto-Wagner-Platz 5
1090 Wien
E-Mail: fma@fma.gv.at
Manchmal läuft nicht alles so, wie Sie es sich wünschen. Hier können Sie uns mitteilen, was Ihnen auf den Nägeln brennt. Das nehmen wir uns zu Herzen.