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Unterlagen, die Sie für die Zulassung Ihres Fahrzeugs benötigen
Ale wichtigen Informationen
Zulassungsunterlagen, Abwicklung und Kosten
Zulassungsschein im Scheckkartenformat
Der Scheckkartenzulassungsschein, beantragbar seit 2010 in allen HDI Zulassungsstellen
Das Bundesministerium für Verkehr führte mit 01.12.2010 den Scheckkartenzulassungsschein ein. Das Scheckkartenformat stellt eine handliche Alternative zum Papierzulassungsschein dar. Somit können Sie jetzt wählen, ob Sie den Scheckkartenzulassungsschein dem „gelben Papierzulassungsschein“ vorziehen.
Sie erhalten den Scheckkartenzulassungsschein gegen einen Aufpreis von € 28,10. Einen Antrag stellen kann jeder, der sein Fahrzeug anmeldet, Änderungen am Zulassungsschein vornehmen lassen muss oder einfach gerne den neuen Scheckkartenzulassungsschein hätte. Sie können die Ausstellung wie bisher bei jener Zulassungsstelle beantragen, die für den jeweiligen Wohnort zuständig ist.
Die Vorteile des Scheckkartenformats
- Platzsparend durch kleines Format
- Fälschungssicher
Geplanter Ablauf
- Sie beantragen den Scheckkartenzulassungsschein bei der Zulassungsstelle
- Die Zulassungsstelle leitet das Formular an die österreichische Staatsdruckerei weiter. Dort wird das Dokument produziert und direkt an Sie gesendet
- Für die Übergangszeit erhalten Sie von der Zulassungsstelle einen Papier-Zulassungsschein
Mehr Infos zu den Änderungen beim Zulassungsschein
In den HDI Zulassungsstellen und unter www.bmvit.gv.at
Notwendige Unterlagen bei
Anmeldung
WICHTIG: Alle Dokumente sind im Original vorzulegen.
- Seit 01.04.2010 wird verpflichtend eine Anfrage für Privatpersonen über das Zentrale Melderegister (ZMR) gemacht und dafür wird € 1,10 verrechnet (Vorlage eines Meldezettel bzw. Auszug aus dem Melderegister entfällt damit)
- Firmenbuchauszug oder Gewerbeschein mit Sitz im Verwaltungsbezirk
- Kaufvertrag, Zwischenkaufvertrag, Rechnung oder Leasingbescheid
- Typenschein, Einzelgenehmigung, CoC Papier, Datenauszug
- Bei Fahrzeugen die nach dem 01.07.2007 zugelassen wurden, benötigen Sie bei neuerlicher Anmeldung auch den Teil II der Zulassungsbescheinigung (dieser wird seit 01.07.2007 sozusagen „mitverkauft“ und ist fixer Bestandteil des Genehmigungsdokuments)
- Gültiges Prüfgutachten bei Gebrauchtwagen (nicht mehr in Papierform notwendig)
- Kammerbestätigung (z.B.: für Taxis, Mietwägen oder Gütertransporte)
- Versicherungsbestätigung (auch per E-Mail möglich)
- Vollmacht (wenn sich der Antragsteller vertreten lässt)
- Identitätsnachweis (wenn der Antragsteller selbst erscheint)
Bitte beachten Sie, dass seit 01.11.2002 EU-Kennzeichen vergeben werden (verpflichtend - Erlass durch Bundesministerium für Verkehr)
Abmeldung
- Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II bzw. Scheckkartenzulassungsschein
- Alle Kennzeichentafeln
- Bei Verlust oder Diebstahl der Kennzeichen: Bestätigung von der Polizei
- Typenschein, Einzelgenehmigungsbescheid, CoC Papier, Datenauszug
- Vollmacht (wenn der Antragsteller nicht selbst erscheint)
- Identitätsnachweis (wenn der Antragsteller selbst erscheint)
Änderung
- Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II bzw. Scheckkartenzulassungsschein
- Typenschein, Einzelgenehmigungsbescheid, CoC Papier, Datenauszug
- Bei Namensänderung, Wohnsitzwechsel innerhalb des Verwaltungsbezirkes oder Änderung der Adresse wird verpflichtend eine Abfrage über das Zentrale Melderegister (ZMR) gemacht, wofür € 1,10 verrechnet wird und somit die Vorlage eines Meldezettel, Heiratsurkunde usw. entfällt
- Vollmacht (wenn sich der Antragsteller vertreten lässt)
- Identitätsnachweis (wenn der Antragsteller selbst erscheint)
Änderung der Fahrzeugdaten:
- Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II bzw. Scheckkartenzulassungsschein
- Typenschein, Einzelgenehmigungsbescheid, CoC Papier
- Entsprechende Nachweise von Ein- oder Umbauten einer Werkstätte (z.B.: Anhängevorrichtung)
ACHTUNG!
Die Zulassungsstelle kann nur folgende Änderungen am Fahrzeug im Zulassungsschein eintragen: Farbe des Fahrzeuges, Gewichte für z.B. Anhänger, wenn es eine Bandbreitenbestimmung gibt, und den Einbau einer Anhängevorrichtung. Alle anderen Änderungen am Fahrzeug können seit 01.07.2007 ausschließlich durch die Landesprüfstellen eingetragen werden!
Kennzeichenverlust oder Diebstahl
- Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II bzw. Scheckkartenzulassungsschein
- Typenschein, Einzelgenehmigungsbescheid, CoC Papier, Datenauszug
- Verlust -oder Diebstahlbestätigung von der österr. Polizei
- Die eventuell verbleibende Kennzeichentafel
- Gültiges Prüfgutachten bei Gebrauchtwagen
- Vollmacht (wenn der Antragsteller nicht selbst erscheint)
- Identitätsnachweis (wenn der Antragsteller selbst erscheint)
Hinterlegung
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Scheckkartenzulassungsschein (bei Wechselkennzeichen von allen Fahrzeugen)
- Alle Kennzeichentafeln (auch das rote Kennzeichen, falls Sie eines für Ihren Radträger beantragt haben)
- Vollmacht (wenn der Antragsteller nicht selbst erscheint)
- Identitätsnachweis (wenn der Antragsteller selbst erscheint)
Die Hinterlegung kann bis zu einem Jahr erfolgen
ACHTUNG!
Die Steuerersparnis tritt erst nach vollen 45 Tagen ein. Dementsprechend muss die Hinterlegung mindestens 47 Tage dauern.
Wiederausfolgung nach Hinterlegung
- Hinterlegungsbestätigung (die der Antragsteller bei uns ausgehändigt bekommt, nachdem seine Kennzeichen und der Zulassungsschein/e hinterlegt wurden)
- Vollmacht (wenn der Antragsteller nicht selbst erscheint)
- Identitätsnachweis (wenn der Antragsteller selbst erscheint)
Anmeldung nach Freihaltung
- WICHTIG: Alle Dokumente sind im Original vorzulegen.
- Nur möglich wenn Sie ein EU-Kennzeichen haben
- Seit 01.04.2010 wird verpflichtend eine Anfrage für Privatpersonen über das Zentrale Melderegister (ZMR ) gemacht und dafür wird € 1,10 verrechnet (Vorlage eines Meldezettel bzw. Auszug aus dem Melderegister entfällt damit)
- Firmenbuchauszug oder Gewerbeschein mit Sitz im Verwaltungsbezirk
- Kaufvertrag, Zwischenkaufvertrag, Rechnung oder Leasingbescheid
- Typenschein, Einzelgenehmigung, CoC Papier, Datenauszug
- Bei Fahrzeugen die nach dem 01.07.2007 zugelassen wurden, benötigen Sie bei neuerlicher Anmeldung auch den Teil II der Zulassungsbescheinigung (dieser wir seit 01.07.2007 sozusagen „mitverkauft“ und ist fixer Bestandteil des Genehmigungsdokumentes)
- Gültiges Prüfgutachten bei Gebrauchtwagen (nicht mehr in Papierform notwendig)
- Kammerbestätigung (z.B.: für Taxis, Mietwägen oder Gütertransporte)
- Versicherungsbestätigung (auch per E-Mail möglich)
- Vollmacht (wenn sich der Antragsteller vertreten lässt)
- Identitätsnachweis (wenn der Antragsteller selbst erscheint)
Die Freihaltung kommt einer Abmeldung gleich.
Der Unterschied zu einer normalen Abmeldung ist, dass die Kennzeichen auf Depot gelegt werden und Sie die Möglichkeit haben, binnen einem halben Jahr, mit den gleichen Kennzeichen entweder Ihr altes oder ein neu erworbenes Fahrzeug anzumelden (sofern die Kennzeichentafelart am neuen Fahrzeug die gleiche ist [ein- oder zweizeilig]).
Dadurch behalten Sie nicht nur Ihr altes Kennzeichen, sondern ersparen sich auch die Kosten für neue Kennzeichentafeln.
Wunschkennzeichen
- Reservierungsbestätigung von der Landespolizeidirektion (LPD) oder Bezirkshauptmannschaft (BH)
- Vollmacht (wenn sich der Antragsteller vertreten lässt)
- Identitätsnachweis (wenn der Antragsteller selbst erscheint)
Die Bestellung des Wunschkennzeichens erfolgt bei der Zulassungsstelle.
Die Lieferzeit für die Kennzeichentafeln liegt bei ca. einer Woche.
Bei Zuweisung eines bereits lagernden Wunschkennzeichens:
- Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II bzw. Scheckkartenzulassungsschein
- Typenschein, Einzelgenehmigungsbescheid, CoC Papier, Datenauszug
- Alle bisherigen Kennzeichentafeln
- Gültiges Prüfgutachten bei Gebrauchtfahrzeugen (nicht mehr in Papierform notwendig)
- Vollmacht (wenn sich der Antragsteller vertreten lässt)
- Identitätsnachweis (wenn der Antragsteller selbst erscheint)
Abwicklung
Anmeldung auf eine natürliche und juristische Person
Die Anmeldung kann nur in einer Zulassungsstelle erfolgen, welche im gleichen Behördensprengel liegt, in dem Sie ihren Hauptwohnsitz, Standort oder Firmensitz haben.
„Private“ Antragsteller werden als „natürliche Person / unselbstständig“ angelegt und werden verpflichtend über das zentrale Melderegister (Kosten € 1,10) abgefragt. Antragsteller mit Gewerbeschein, Ordination, Kanzlei,… werden als „natürliche Person / selbstständig“ angelegt und müssen sich mit den entsprechenden Unterlagen ausweisen. Antragsteller mit Auszug aus dem z.B. Handelsregister, Firmenbuchauszug,… werden als „juristische Person“ angelegt und müssen sich ebenfalls mit den entsprechenden Unterlagen ausweisen.
Wunschkennzeichen
Der Antrag auf Reservierung eines Wunschkennzeichens ist nach wie vor auf der zuständigen Landespolizeidirektion (LPD) oder Bezirkshauptmannschaft (BH) zu stellen.
Wenn die vorgelegte Kombination noch frei ist und die Gebühren entrichtet wurden, wird Ihnen eine Reservierungsbestätigung durch die Behörde ausgestellt. Mit dieser Bestätigung (max. 5 Jahre alt) können Sie eine zuständige Zulassungsstelle aufsuchen und die Kennzeichentafelbestellung in Auftrag geben. Dabei sind die Kosten für das Kennzeichen zu entrichten (wobei der Betrag von der Art des Fahrzeuges und somit von der Art der Kennzeichentafelart abhängig ist). Die Lieferzeit der bestellten Wunschkennzeichen beträgt ca. eine Woche - wobei die Zulassungsstelle Sie auch gerne telefonisch informiert, sobald Ihre Kennzeichen eingetroffen sind.
Wenn Sie über das Eintreffen Ihrer Wunschkennzeichen informiert wurden, oder die Woche Wartezeit vorüber ist, kann nun die Anmeldung oder Zuweisung auf die neuen Kennzeichen erfolgen (anfallende Kosten sind fallspezifisch).
Überstellungskennzeichen
Bei den grünen Überstellungskennzeichen handelt es sich um keine Fahrzeugzulassung, sondern um eine Bewilligung für die Dauer von max. 21 Tagen, ein bestimmtes Fahrzeug an einen anderen Ort zu überstellen.
Eine Überstellungsfahrt ist sowohl innerhalb Österreichs, ins Ausland, aber auch vom Ausland ins Inland möglich. Ausnahme: Bei einem Import von Deutschland nach Österreich benötigen Sie ein deutsches Kennzeichen oder Überstellungskennzeichen, da in Deutschland diese „Fremdzulassung“ als rechtswidrig erachtet wird.
Werden die Überstellungsfahrtkennzeichen innerhalb eines Jahres, bei jener Zulassungsstelle welche die Kennzeichen ausgegeben hat, zurückgegeben - so wird Ihnen die Sicherstellungsgebühr von € 36,- rückerstattet.
Die notwendigen Unterlagen:
- Kaufvertrag oder Rechnung für das Fahrzeug
- Typenschein, Einzelgenehmigungsbescheid, Prüfgutachten oder sonstige Fahrzeugdokumente
- Versicherungsbestätigung
- Vollmacht (wenn sich der Antragsteller vertreten lässt)
- Identitätsnachweis (wenn der Antragsteller selbst erscheint)
Behörde
In den folgenden Fällen darf die Zulassungsstelle nicht für Sie tätig werden. Sie müssen nach wie vor die zuständige Landespolizeidirektion (LPD) oder Bezirkshauptmannschaft (BH) aufsuchen.
- Auskünfte aus der Zulassungsevidenz: Wenn Sie z.B. im Falle eines Unfalles wissen wollen wer Ihr Unfallgegner ist und bei welcher Versicherung er Haftpflicht versichert ist (Abfrage auch direkt auf der Internetseite des österr. Versicherungsverband möglich: www.vvo.at)
- Aufhebungsverfahren: Wenn die Zulassung Ihres Fahrzeuges etwa infolge technischer Mängel aufgehoben wird
- Fahrzeugüberprüfung: Wenn Ihr Fahrzeug zu einer technischen Überprüfung vorgeladen wird (§ 56 KFG)
- Bewilligung von Probefahrtkennzeichen
- Antrag auf Reservierung von Wunschkennzeichen
- Fahrzeugzulassungen für Diplomaten (Sonderkennzeichen)
Kosten
Zulassungskosten
Bitte beachten Sie, dass, wenn Sie noch kein EU-Kennzeichen besitzen oder bestellt haben, Sie die Kennzeichen nicht übernehmen können (gilt auch beim Wechselkennzeichen-Einschluss).
Bei der privaten Kfz-Zulassung zahlen Sie nur noch die Anmeldung. Änderungen, Ergänzungen bis hin zur Abmeldung sind gratis. Die Kosten entfallen somit für: Namensänderungen, Hinterlegungen, Ausfolgung nach Hinterlegung, Wohnsitzwechsel innerhalb des Verwaltungsbezirkes, Freihaltung oder Abmeldung.
Ausnahme Namensänderung und Wohnsitzwechsel innerhalb des Verwaltungsbezirkes:
Anfallende Gebühr für verpflichtende ZMR Abfrage um € 1,10 – diese ist nur dann zu entrichten, wenn die Änderung noch nicht über den Datenträger vom zentralen Melderegister an die Zulassung übermittelt wurde. (Verarbeitung über Nacht)
In unseren Zulassungsstellen sind Bar- und Bankomatzahlung möglich!
Kosten entstehen bei:
- Fahrzeugwechsel (Besitzer bleibt gleich - Kennzeichen können übernommen werden)
- Besitzerwechsel (Fahrzeug bleibt gleich - Kennzeichen können übernommen werden)
- Einschluss einer weiteren Person zu einer bestehenden Zulassung (Zulassungsbesitzgemeinschaft)
- Behördenwechsel (Sie ziehen in einen anderen Verwaltungsbezirk z.B.: von Gänserndorf nach Wien)
- Wenn ein zusätzliches Fahrzeug auf Wechselkennzeichen angemeldet wird
- Anmeldung nach Freihaltung
- Namens- und/oder Adressänderung (für Privatpersonen) – seit 01.04.2010 wird verpflichtend eine Abfrage über das Zentrale Melderegister gemacht, für welche € 1,10 verrechnet wird. Diese ist nur dann zu entrichten, wenn die Änderung noch nicht über den Datenträger vom zentralen Melderegister an die Zulassung übermittelt wurde. (Verarbeitung über Nacht)
Anfallende Kosten bei einer Standardanmeldung:
- € 119,80 Zulassungsgebühr (an das Finanzamt für Gebühren und Verkehrssteuer)
- € 60,80 Kostenersatz für die betreibende Zulassungsstelle
- € 23,- Kennzeichentafeln zum Beispiel eines PKWs (der tatsächliche Betrag hängt vom Fahrzeug ab)
- € 2,30 Begutachtungsplakette
- € 1,10 Abfrage über das ZMR
Stand 18.09.2023
Kosten bei verschiedenen Zulassungsfällen und Fahrzeugen
Neuanmeldung oder Umzug in einen anderen Verwaltungssprengel
- € 207,00 PKW/Kombi, LKW
- € 197,00 Motorrad
- € 192,50 Moped, Mofa
- € 195,50 Anhänger
Fahrzeugwechsel - Kennzeichen werden übernommen
- € 184,00 PKW/Kombi, LKW
- € 184,00 Motorrad, Anhänger
- € 184,00 Moped, Mofa
Anmeldung auf Wechselkennzeichen
- € 181,70 PKW/Kombi, LKW
- € 181,70 Motorrad, Anhänger
- € 181,70 Moped, Mofa
Zuweisung eines Kennzeichens nach Verlust oder Diebstahl
- € 25,30 PKW/Kombi, LKW
- € 15,30 Motorrad
- € 10,80 Moped, Mofa
- € 13,80 Anhänger
Kosten Scheckkartenzulassungsschein: € 28,10
Seit 01.04.2010 wird zu jedem Zulassungsfall, bei welchem sich die Personen- bzw. Adressdaten ändern, verpflichtend eine Abfrage über das Zentrale Melderegister (ZMR) gemacht, wofür € 1,10 verrechnet wird.
Alle weiteren Arten der Zulassung wie z.B. Abmeldung, Hinterlegung, Adressänderung oder Duplikat Zulassungsschein sind nicht kostenpflichtig.
Stand 18.09.2023