Sie möchten einen Schaden telefonisch melden? Unsere Schaden-Hotline: +43 (0) 509 05-501 111
Rat & Tat im Schadenfall
Was passiert, wenn's passiert?
Auch wenn man noch so acht gibt, ein Schadenfall ist rasch passiert. Dann ist es wichtig, dass man sich richtig verhält. Für die meisten ist es eine Ausnahmesituation. Daher geben wir Ihnen hier wertvolle Tipps für den Schadenfall und eine rasche Abwicklung.
Voraussetzung für eine rasche und unkomplizierte Schadenbearbeitung ist eine Schadenmeldung. Dabei ist es egal, um welche Versicherungssparte es sich handelt.
Für die Meldung Ihrer Schäden empfehlen wir unsere Online-Schadenmeldungsformulare. Wir haben diese unter Services > Schadenmeldung oder unter den weiterführenden Links am Ende des Ratgebers für Sie verlinkt.
Für verschiedene Rechtsfragen finden Sie unter Informationen unterschiedliche Themen, die unterstützen können.
Schadenleitfaden Kfz
Bei der heutigen Dichte im Straßenverkehr kann auch die höchste Aufmerksamkeit Unfälle nicht verhindern. Wir können nur versuchen, den Aufwand der Schadenbearbeitung für Sie so gering wie möglich zu halten. Wichtig ist dabei die Unterscheidung zwischen Kfz-Haftplicht- und Kaskoversicherung.
Kfz-Haftpflichtversicherung
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung. Sie garantiert Ihnen einerseits, dass Sie einen von Ihnen verursachten Schaden eines Dritten nicht selbst zahlen müssen und wehrt andererseits unberechtigte Forderungen, die Ihr Unfallgegner an Sie heranträgt, ab.
Kfz-Kaskoversicherung
Zum Unterschied von der Kfz-Haftpflichtversicherung, die Schäden nur an fremden Personen oder Sachen ersetzt, deckt die Kfz-Kaskoversicherung Schäden am eigenen Fahrzeug, je nach Umfang der gewählten Versicherungsvariante: Vollschutz durch Vollkasko (Kollisionskasko), Teilschutz durch Teilkasko (Elementarkasko). Details zum Deckungsumfang Ihrer Kaskoversicherung finden Sie in den Versicherungsbedingungen in der Rubrik Service unter Downloads oder erkundigen Sie sich telefonisch unter 05 09 05 30.
Was tun im Schadenfall
Sollte es trotz aller Vorsicht doch einmal zu einem Schaden kommen, dann melden Sie diesen bitte umgehend über unser Onlineformular. Wir garantieren Ihnen eine Rückmeldung binnen zwei Stunden (innerhalb der Öffnungszeiten). In dieser Rückmeldung erhalten Sie alle notwendigen Daten und Informationen.
Im nächsten Schritt fordert Ihre Werkstatt den Sachverständigen, ebenfalls über unser Onlineformular, an und erhält von uns zeitnahe eine Reparaturfreigabe. Ohne diese Freigabe ist eine Übernahme des Schadens nicht garantiert!
Möchten Sie im Kaskoschaden sparen? Dann nutzen Sie die Möglichkeit den Selbsthalt zu halbieren und wählen Sie eine Werkstätte aus dem HDI Werkstattnetz. Nähere Details finden Sie oben rechts bei den weiterführenden Links.
Schadenbesichtigung
Im Haftpflichtfall erfolgt die Besichtigung Ihres beschädigten Fahrzeuges durch die Versicherung des Unfallbeteiligten. Die Adressen finden Sie auf der Rückseite des Europäischen Unfallberichtes.
Im Kaskoschadenfall erfolgt die Besichtigung durch den Sachverständigendienst.
Einen Link zur Besichtigungsanforderung finden Sie oben rechts bei den weiterführenden Links. Wir empfehlen Ihnen die weitere Vorgehensweise mit der Werkstätte abzustimmen. Diese fordert den Sachverständiger für Sie an.
Richtiges Unfallverhalten
Bereits an Ort und Stelle das Richtige zu tun und alles, was als Beweis dienen kann, zu sichern, ist für die Durchsetzung der eigenen Schadenersatzansprüche von wesentlicher Bedeutung.
Aus diesem Grund sollten Sie sich wie folgt verhalten:
- Halten Sie Ihr Fahrzeug sofort an und bleiben Sie in jedem Fall am Unfallort – hierzu sind Sie gesetzlich verpflichtet.
- Sichern Sie die Unfallstelle (Warnblinkanlage, Warndreieck – ca. 100 Meter vor der Unfallstelle) ab.
- Leisten Sie Verletzten Erste Hilfe und verständigen Sie die Rettung und Polizei. Darüber hinaus ist die Polizei zu verständigen, wenn es sich beim Unfallbeteiligten um eine Person mit ausländischem Wohnsitz handelt. Bei offensichtlicher Alkoholisierung muss ebenso die Exekutive hinzugezogen werden.
- Tauschen Sie mit dem Unfallbeteiligten die Personalien schriftlich aus (z.B. mit Hilfe des Europäischen Unfallberichtes). Bei reinem Sachschaden kann die polizeiliche Meldung unterbleiben (ansonsten kostenpflichtig).
- Die Beweissicherung erfolgt am Besten mit Fotos vom Unfallort. Diese sollten so angefertigt werden, dass die beteiligten Fahrzeuge aus verschiedenen Blickwinkeln in der Endlage (Verkehrssicherheit vorausgesetzt) sichtbar sind. Dabei sollten Fixpunkte (z.B. Kanaldeckel, Verkehrstafeln) mit auf dem Bild sein, um eine genauere Auswertung der Endlage zu ermöglichen. Achten Sie auch auf Straßenverlauf, Bremsspuren und Splitter. Fotografieren Sie ebenso die möglichen Beschädigungen.
Nehmen Sie Daten von Zeugen (Passanten) auf, welche das Unfallsgeschehen beobachtet haben oder die genaue Endposition der Fahrzeuge bestätigen können. - Die Unfallskizze soll den Straßenverlauf, die Fahrlinien der beteiligten Fahrzeuge, Kollisionspunkt und Endlage, Länge und Verlauf von Bremsspuren enthalten. Lassen Sie sich die Richtigkeit dieser Skizze nach Möglichkeit von Ihrem Unfallgegner durch seine Unterschrift bestätigen.
- Der Europäische Unfallbericht ist kein Schuldanerkenntnis und soll nur die objektiven Unfalldaten festhalten. Mit der Unterschrift bestätigt jeder Beteiligte die Richtigkeit seiner Angaben, anerkennt damit jedoch keinesfalls die Richtigkeit der Angaben des Unfallsbeteiligten.
- Bei Beschädigungen von diversen Objekten (z.B. Zaun, Laterne, Leitschiene, etc.) bei welchem ein Datenaustausch mit dem Eigentümer nicht möglich ist, muss ebenfalls eine polizeiliche Meldung erfolgen.
Kfz-Glasschaden melden und sparen
Autoglas-Reparatur und Neueinbau von Autoglas mit höchster Qualität
Unsere Werkstattpartner Carglass® und MVC Motors übernehmen die Reparatur und den Neueinbau von Autoglas inklusive allfälliger Rekalibrierung der Fahrerassistenzsysteme. Beide Anbieter verfügen über bewährtes Know-how und ein Netz an Werkstätten in Österreich. Verlassen Sie sich auf hochwertige Scheibenqualität sowie schnelle und zuverlässige Abwicklung! Carglass® bietet nach Rücksprache auch ein mobiles Service zum Scheibentausch vor Ort.
Ihre Vorteile als Kasko-Kunde:
Selbstbehalt-Reduktion um die Hälfte bei Austausch der Scheibe - bei Reparatur der Scheibe entfällt der Selbstbehalt! Die Schadenabwicklung mit Ihrer HDI Versicherung wird von Carglass® bzw. MVC Motors übernommen.
Vereinbaren Sie gleich Ihren Termin!
Schadenleitfaden Haushalt / Eigenheim
Trotz aller Umsicht und Vorsichtsmaßnahmen kann es leider einmal zu einem Schaden kommen. Wir können nur versuchen, den Aufwand der Schadenbearbeitung für Sie so gering wie möglich zu halten. Wir unterstützen Sie im Ernstfall bestmöglich.
Bitte melden Sie jeden Schadenfall umgehend bei uns. Mit dem Onlineformular ist dies rasch und unkompliziert möglich. Mit einer möglichst vollständigen Datenangabe helfen Sie uns, Ihren Schadenfall rasch zu bearbeiten. Wir garantieren Ihnen eine Rückmeldung binnen zwei Stunden (innerhalb der Öffnungszeiten). In dieser Rückmeldung erhalten Sie alle notwendigen Daten und Informationen.
Beschädigte Geräte keinesfalls vor Abschluss des Schadenfalles entsorgen!
Schadenabwicklung in 5 Schritten
Was tun, wenn ein Schaden in den eigenen vier Wänden geschehen ist? HDI berät schnell und kompetent.
1. Fertigen Sie nach Möglichkeit gute, schadendokumentierende Fotos an.
2. Erstellen Sie eine Auflistung aller Beschädigungen oder entwendeten Gegenstände.
3. Bewahren Sie geschädigte Sachen auf, falls diese für die Prüfung mit dem Sachverständigen notwendig sind. Jedenfalls sind die beschädigten Sachen zu fotografieren.
4. Schäden durch Brand, Explosion, Einbruchdiebstahl, einfachen Diebstahl und Beraubung müssen angezeigt werden. Vor der Erhebung durch die Sicherheitsbehörde darf der Versicherungsnehmer den Zustand, der durch den Schaden herbeigeführt wurde, ohne Zustimmung des Versicherers nur dann verändern, wenn es zur Schadenminderung erforderlich ist.
5. Legen Sie Rechnungen oder Wertnachweise der beschädigten oder gestohlenen Sachen vor.
Brandfall
Leitungswasserschäden
Einbruchdiebstähle
- Alarmieren Sie sofort die Polizei und erstatten Sie Anzeige.
- Sperren Sie Konten, Schecks, Kreditkarten, Scheckkarten, Sparbücher.
- Sichern Sie die Einbruchstelle, damit keine weiteren Schäden entstehen.
- Verständigen Sie uns – machen Sie eine Online-Schadenmeldung direkt hier
Haftpflichtschäden
- Sie haben einen Schaden bei einer dritten nicht im selben Haushalt lebenden Person verursacht? (z.B. Flasche im Supermarkt fallen gelassen, Brille eines Gastes unabsichtlich vom Tisch gestoßen, etc.)
- Melden Sie den Fall dem Geschädigten direkt.
- Dokumentieren Sie den Schaden mittels Fotos.
- Notieren Sie die Daten des Eigentümers (Name, Adresse) der beschädigten Sache.
- Was genau wurde beschädigt? (Marke, Type, Ankaufsdatum, etc.)
- Verständigen Sie uns – machen Sie eine Online-Schadenmeldung direkt hier
Schadenleitfaden Unfall
Sollte es trotz aller Vorsicht doch einmal zu einem Schaden kommen, dann melden Sie diesen bitte umgehend über unser Onlineformular. Wir garantieren Ihnen eine Rückmeldung binnen zwei Stunden (innerhalb der Öffnungszeiten). In dieser Rückmeldung erhalten Sie alle notwendigen Daten und Informationen.
Die Schadenmeldung ist unbedingt vom Verletzten selbst zu unterschreiben, da wir ansonsten keine Auskünfte des behandelnden Arztes / Spitals erhalten.
Aus diesem Grunde ersuchen wir Sie auch um genaue Auflistung der behandelnden Ärzte / Spitäler.
Sollten Sie bereits im Besitz von Krankengeschichten, Befunden oder Arztbriefen sein, bitte auch diese der Schadenmeldung beilegen.
Schadenleitfaden Rechtsschutz
Bitte melden Sie jeden Rechtsschutz-Schadenfall umgehend bei uns. Mit dem Onlineformular ist dies rasch und unkompliziert möglich. Mit einer möglichst vollständigen Datenangabe helfen Sie uns, Ihren Schadenfall rasch zu bearbeiten. Wir garantieren Ihnen eine Rückmeldung binnen zwei Stunden (innerhalb der Öffnungszeiten). In dieser Rückmeldung erhalten Sie alle notwendigen Daten und Informationen.
Unsere Mitarbeiter beantworten gerne Ihre Fragen rund um Ihren Schadenfall. Als HDI Rechtsschutzkunde können Sie zudem das HDI Anwaltstelefon nutzen. Die Details dazu finden Sie oben rechts bei den weiterführenden Links. Die Schadennummer und den Namen Ihres Schadenreferenten erhalten Sie via E-Mail (wenn erwünscht).
Eine detailierte Auflistung aller Rechtsanwälte mit denen wir zusammenarbeiten finden Sie ebenso bei den weiterführenden Links.
Downloads
Verkehrsunfall mit Auslandsbezug
(200 KB, PDF)
Rechts§information Radfahrer
(875 KB, PDF)
Rechts§information Vormerkdelikte
(828 KB, PDF)
Rechts§information Verkehrsunfall
(763 KB, PDF)
Rechts§information Wohnungsrückgabe
(443 KB, PDF)
Rechts§information Drohnen
(646 KB, PDF)
Rechts§information Flugreisen
(444 KB, PDF)