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Verkehrsunfall mit Auslandsbeteiligung: So setzen Sie Ihre Ansprüche durch!
Als beliebtes Urlaubs- und Transitland kommt es in Österreich häufig zu Verkehrsunfällen mit ausländischen Fahrzeugen. Aber auch Österreicher:innen sind im Ausland unterwegs und können in Unfälle verwickelt werden. In diesen Situationen stellt sich oft die Frage: Wie und wo kann ich meine Ansprüche geltend machen?
In diesem Artikel klären wir Sie über die wichtigsten Schritte auf, die Sie nach einem Verkehrsunfall mit Auslandsbeteiligung unternehmen sollten.
1. Verkehrsunfall in Österreich mit Fahrzeuggegner:in aus dem Ausland
Haftpflichtversicherung und Schadenregulierung: Um Ihre Ansprüche geltend zu machen, müssen Sie zunächst die Haftpflichtversicherung des ausländischen Fahrzeugs sowie die Stelle in Österreich ermitteln, die die Schadenregulierung übernimmt. Diese Stelle, der sogenannte Korrespondent, wickelt den Schaden nach österreichischem Recht ab.
Unterstützung durch den VVO: Der Versicherungsverband Österreich (VVO) kann Ihnen den zuständigen Haftpflichtversicherer und den Korrespondent nennen.
Sie erreichen den VVO unter:
- Telefon: 01/711560
- E-Mail: vvo@vvo.at
- Website: https://www.vvo.at/
Fristen und Vorgehen: Der Korrespondent (bzw. der ausländische Kfz-Haftpflichtversicherer selbst) ist verpflichtet, Ihnen innerhalb von drei Monaten nach Anspruchsstellung ein Schadenersatzangebot zu unterbreiten oder die Ansprüche begründet abzulehnen. Lehnt die Gegenseite ab, können Sie in Österreich Klage gegen den VVO einbringen.
2. Verkehrsunfall im Ausland mit Fahrzeuggegner:in aus dem Ausland
Schadenregulierung im Ausland: Auch hier kann Ihnen der VVO den österreichischen Schadenregulierer nennen. Dieser wickelt den Schaden nach dem ausländischen Recht ab.
Rechtliche Hinweise: Im Falle einer Ablehnung können Sie – sofern der Unfall in einem EU-Staat stattfand – in Österreich nach ausländischem Recht (Recht des Unfallortes) oder direkt im Ausland gegen den jeweiligen gegnerischen Haftpflichtversicherer klagen. Bei einem Unfall in einem Nicht-EU-Staat ist eine Klage in Österreich nicht möglich.
Tipp: Besitzen Sie eine Rechtsschutzversicherung, kann diese Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche behilflich sein.
3. Verkehrsunfall im Ausland zwischen österreichischen Fahrzeugen
Rechtliche Besonderheit: Hier liegt zwar ein Auslandsbezug vor, aber es kommt ausnahmsweise österreichisches Recht zur Anwendung, da beide Fahrzeuge im selben Staat zugelassen sind (Art. 3 StVÜ Art. 4).
Vorgehen: Sie können daher direkt gegen den gegnerischen österreichischen Haftpflichtversicherer nach österreichischem Recht vorgehen.
HDI Tipp
- Ansprechpartner bei Fragen: VVO Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs
https://www.vvo.at/ - IVK – Internationale Versicherungskarte (ehemals Grüne Karte). Das Mitführen einer IVK erleichtert den Austausch der Versicherungsdaten im Falle eines Unfalls.
IVK – Internationale Versicherungskarte anfordern - Rechtsschutzversicherung: Bei Verkehrsunfällen mit Auslandsbezug ist eine Rechtsschutzversicherung empfehlenswert.
HDI Rechtsschutzversicherung
Fazit:
Verkehrsunfälle mit Auslandsbeteiligung können komplex sein. Der VVO und die Rechtsschutzversicherung können Ihnen jedoch helfen, Ihre Ansprüche schnell und effizient durchzusetzen.
Beachten Sie bitte:
Dieser Artikel dient lediglich der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Im Einzelfall sollten Sie sich immer anwaltlich beraten lassen.