Was ist bei Fahrzeugwechsel, Zulassung und Kennzeichen zu beachten?

Bei einem Fahrzeugwechsel sowie bei Änderungen von Kennzeichen, Zulassungsdaten oder Wohnsitz informieren Sie bitte Ihre Versicherung. So bleiben Ihre Vertragsdaten aktuell und der Versicherungsschutz besteht für das richtige Fahrzeug.

Bei einem Umzug kommt es darauf an, ob die zuständige Behörde gleichbleibt. Bleibt die Behörde gleich, muss bei der Kfz-Zulassung nichts unternommen werden. Die Änderung wird in diesem Fall in der Zulassungsevidenz im Hintergrund übernommen, und die bestehende Zulassungsbescheinigung bleibt gültig. Ändert sich die zuständige Behörde, muss das Fahrzeug abgemeldet und im neuen Bezirk neu angemeldet werden.

Auch nach einem Fahrzeugwechsel sollte geprüft werden, ob die bisherige Absicherung noch zum Fahrzeug passt. Bei einem neuen oder geleasten Fahrzeug ändern sich häufig die Anforderungen an den Kaskoschutz. Gerade bei Leasingfahrzeugen ist Vollkasko in vielen Fällen vertraglich vorgesehen. Zudem sollte überprüft werden, ob bestehende Zusatzbausteine weiterhin sinnvoll sind.

Alltagsbeispiel: Sie ziehen mit Ihrem Auto in einen anderen Bezirk oder wechseln auf ein neues Fahrzeug. Informieren Sie Ihre Versicherung über die Änderung und prüfen Sie, ob alle Fahrzeug- und Zulassungsdaten noch aktuell sind. So bleibt Ihr Versicherungsschutz für das richtige Fahrzeug bestehen.

Häufige Fragen

Was sollte nach einem Fahrzeugwechsel sofort geprüft werden?

Wichtig sind Fahrzeugdaten, Kennzeichen, Beginn des Versicherungsschutzes und die Frage, ob die bisherige Produktvariante noch zur neuen Situation passt.

Was gilt bei einem Umzug?

Ein Umzug führt nicht automatisch zu einem neuen Kennzeichen. Bei einem Umzug bleibt der Versicherungsvertrag aufrecht und es besteht keine Möglichkeit eines Versicherungswechsels. Je nach neuem Wohnsitz können jedoch Änderungen bei den Zulassungsdaten oder dem Kennzeichen erforderlich sein. In manchen Fällen genügt eine Meldung der Änderung, in anderen Fällen muss das Fahrzeug bei der zuständigen Zulassungsstelle umgemeldet werden.

Bis wann muss die Änderung gemeldet werden?

Sofern durch den Umzug eine meldepflichtige Änderung der Zulassungsdaten entsteht, muss diese innerhalb einer Woche gemeldet werden. Ändert sich die zuständige Behörde, ist das Fahrzeug bei der neuen Zulassungsstelle umzumelden

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