Kollektivunfallversicherung
Beschäftigte können jederzeit einen Unfall am Arbeitsplatz oder auf Dienstreisen erleiden. Dieses allgegenwärtige Gesundheitsrisiko deckt die gesetzliche Unfallversicherung ab. Der Deckungsschutz greift aber nur, wenn sich der Unfall bei der Erwerbstätigkeit auf dem Betriebsgelände oder auf dem Weg von bzw. zur Arbeitsstelle ereignet. Die Folge sind Abgrenzungsprobleme besonders bei Arbeitsfahrten und Dienstreisen. Gerichtsprozesse sind daher keine Seltenheit. Die HDI Kollektiv-Unfallversicherung sichert den Beschäftigten einen lückenlosen Unfallschutz.
