Bitte beachten Sie, dass, wenn Sie noch kein EU-Kennzeichen besitzen oder bestellt haben, Sie die Kennzeichen nicht übernehmen können (gilt auch beim Wechselkennzeichen-Einschluß).
Bei der privaten Kfz-Zulassung zahlen Sie nun mehr bloß die Anmeldung. Änderungen, Ergänzungen bis hin zur Abmeldung sind gratis. Die Kosten fallen somit für: Namensänderungen, Hinterlegungen, Ausfolgung nach Hinterlegung, Wohnsitzwechsel innerhalb des Verwaltungsbezirkes, Freihaltung oder Abmeldung weg.
In unserer Zulassungsstelle sind Barzahlung und Bankomatkassa vorgesehen!
Kosten entstehen bei:
- Fahrzeugwechsel (Besitzer bleibt gleich - Kennzeichen können übernommen werden)
- Besitzerwechsel (Fahrzeug bleibt gleich - Kennzeichen können übernommen werden), auch innerhalb der Familie
- Behördenwechsel (Sie ziehen in einen anderen Verwaltungsbezirk z.B.: von Gänserndorf nach Wien)
- Wenn ein zusätzliches Fahrzeug auf Wechselkennzeichen angemeldet wird
- Anmeldung nach Freihaltung
- Namens- und/oder Adressänderung – ab 01.04.2010 wird verpflichtend eine Abfrage über das Zentrale Melderegister gemacht für welche € 1,- verrechnet wird
Anfallende Kosten bei einer Standardanmeldung:
- € 119,80 Zulassungsgebühr (an das Finanzamt für Gebühren und Verkehrssteuer)
- € 41,70 Kostenersatz für die betreibende Zulassungsstelle
- € 18 Kennzeichentafeln zum Beispiel eines PKWs (der tatsächliche Betrag hängt vom Fahrzeug ab)
- € 1,45 Begutachtungsplakette
- € 1,- Abfrage über das ZMR