Wann ist der Gang zur Behörde immer noch erforderlich?

Für die folgenden Fälle darf die Zulassungsstelle nicht für Sie tätig werden. Sie müssen nach wie vor die zuständige Bezirkshauptmannschaft oder das Verkehrsamt aufsuchen.


  • Auskünfte aus der Zulassungsevidenz: Wenn Sie z.B. im Falle eines Unfalles wissen wollen wer Ihr Unfallgegner ist und bei welcher Versicherung er Haftpflicht versichert ist
  • Aufhebungsverfahren: Wenn die Zulassung Ihres Fahrzeuges etwa infolge technischer Mängel aufgehoben wird
  • Fahrzeugüberprüfung: Wenn Ihr Fahrzeug zu einer technischen Überprüfung vorgeladen wird
  • Bewilligung von Probefahrtkennzeichen
  • Antrag auf Reservierung von Wunschkennzeichen