Für die folgenden Fälle darf die Zulassungsstelle nicht für Sie tätig werden. Sie müssen nach wie vor die zuständige Bezirkshauptmannschaft oder das Verkehrsamt aufsuchen.
- Auskünfte aus der Zulassungsevidenz: Wenn Sie z.B. im Falle eines Unfalles wissen wollen wer Ihr Unfallgegner ist und bei welcher Versicherung er Haftpflicht versichert ist
- Aufhebungsverfahren: Wenn die Zulassung Ihres Fahrzeuges etwa infolge technischer Mängel aufgehoben wird
- Fahrzeugüberprüfung: Wenn Ihr Fahrzeug zu einer technischen Überprüfung vorgeladen wird
- Bewilligung von Probefahrtkennzeichen
- Antrag auf Reservierung von Wunschkennzeichen