Die notwendigen Unterlagen:
WICHTIG: Alle Dokumente im Original
- Ab 01.04.2010 wird verpflichtend eine Anfrage für Privatpersonen über das Zentrale Melderegister (ZMR ) gemacht und dafür wird €1,- verrechnet (Vorlage eines Meldezettel bzw. Auszug aus dem Melderegister entfällt damit)
- Firmenbuchauszug oder Gewerbeschein mit Sitz im Verwaltungsbezirk
- Kaufvertrag, Rechnung oder Leasingbescheid
- Wenn ein privater Zwischenkaufvertrag existiert -> Beglaubigung dieses Kaufvertrages oder Ausweis desjenigen, auf den das Fahrzeug nicht zugelassen war
- Typenschein, Einzelgenehmigung, CoC Papier, Datenauszug
- bei Fahrzeugen die nach dem 01.07.2007 zugelassen wurden benötigen Sie bei neuerlicher Anmeldung auch den Teil II der Zulassungsbescheinigung (dieser wird ab 01.07.2007 sozusagen „mitverkauft“ und ist fixer Bestandteil des Genehmigungsdokuments
- gültiges Prüfgutachten bei Gebrauchtwagen
- Kammerbestätigung (z.B.: für Taxis, Mietwägen oder Gütertransporte)
- Versicherungsbestätigung
- Vollmacht (wenn sich der Antragsteller vertreten läßt)
- Identitätsnachweis (wenn der Antragsteller selbst erscheint)
Bitte beachten Sie, dass seit 01.11.2002 EU-Kennzeichen vergeben werden (verpflichtend - Erlass durch Bundesministerium für Verkehr)