Die notwendigen Unterlagen:
- Nur möglich wenn Sie ein EU-Kennzeichen haben
- Ab 01.04.2010 wird verpflichtend eine Anfrage für Privatpersonen über das Zentrale Melderegister (ZMR ) gemacht und dafür wird €1,- verrechnet (Vorlage eines Meldezettel bzw. Auszug aus dem Melderegister entfällt damit)
- Firmenbuchauszug oder Gewerbeschein mit Sitz im Verwaltungsbezirk
- Kaufvertrag, Rechnung oder Leasingbescheid
- Wenn ein privater Zwischenkaufvertrag existiert -> Beglaubigung dieses Kaufvertrages oder Ausweis desjenigen, auf den das Fahrzeug nicht zugelassen war
- Typenschein, Einzelgenehmigung, CoC Papier, Datenauszug
- bei Fahrzeugen die nach dem 01.07.2007 zugelassen wurden benötigen Sie bei neuerlicher Anmeldung auch den Teil II der Zulassungsbescheinigung (dieser wir ab 01.07.2007 sozusagen „mitverkauft“ und ist fixer Bestandteil des Genehmigungsdokumentes
- gültiges Prüfgutachten bei Gebrauchtwagen
- Kammerbestätigung (z.B.: für Taxis, Mietwägen oder Gütertransporte)
- Versicherungsbestätigung
- Vollmacht (wenn sich der Antragsteller vertreten läßt)
- Identitätsnachweis (wenn der Antragsteller selbst erscheint)
Die Freihaltung kommt einer Abmeldung gleich.
Der Unterschied zu einer normalen Abmeldung ist, dass die Kennzeichen auf Depot gelegt werden und Sie die Möglichkeit haben, binnen einem halben Jahr, mit den gleichen Kennzeichen entweder Ihr altes oder ein neu erworbenes Fahrzeug anzumelden (sofern die Kennzeichentafelart am neuen Fahrzeug die gleiche ist [ein- oder zweizeilig]).
Dadurch behalten Sie nicht nur Ihr altes Kennzeichen, sondern ersparen sich auch die Kosten für neue Kennzeichentafeln.