Die notwendigen Unterlagen:
- Zulassungsschein oder beide Teile der Zulassungsbescheinigung
- Typenschein, Einzelgenehmigungsbescheid, CoC Papier, Datenauszug
- ) Bei Namensänderung, Wohnsitzwechsel innerhalb des Verwaltungsbezirkes oder Änderung der Adresse wird verpflichtend eine Abfrage über das Zentrale Melderegister (ZMR) gemacht wofür € 1,- verrechnet wird und somit die Vorlage eines Meldezettel, Heiratsurkunde usw. entfällt
- Vollmacht (wenn der Antragsteller nicht selbst erscheint)
- Identitätsnachweis (wenn der Antragsteller selbst erscheint)
Änderung der Fahrzeugdaten:
- Zulassungsschein oder beide Teile der Zulassungsbescheinigung
- Typenschein, Einzelgenehmigungsbescheid, CoC Papier
- Entsprechende Nachweise von Ein- oder Umbauten einer Werkstätte
(z.B.: Anhängevorrichtung)
Achtung!
Ab 01.07.2007 gilt: Änderungen, die das Fahrzeug betreffen, können ab diesem Zeitpunkt nur mehr die Farbe, die Änderung der festgelegten Bandbreite bei Anhängern (Gewichte) und z.B die Umstellung von Leasingnehmer auf Besitzer vornehmen lassen. Alle weiteren Änderungen die das Fahrzeug betreffen, können ab 01.07.2007 nur mehr von der Landesprüfstelle durchgeführt werden.