Schadenleitfaden KFZ
Bei der heutigen Dichte im Straßenverkehr kann auch die beste Versicherung Unfälle nicht verhindern. Wir können jedoch versuchen Sie so sicher wie nur möglich durch den Straßenverkehr zu begleiten.
Anbei erhalten Sie einen kleinen Einblick in das "Versicherungslatein" besonders im Hinblick auf Fragen, die sich aus der Schadenabwicklung ergeben.
Für weitere Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter des Service-Centers gerne zur Verfügung.
Richtiges Unfallverhalten
Was unternehmen Sie nach einem Verkehrsunfall?
Bereits an Ort und Stelle das Richtige zu tun und alles, was als Beweis dienen kann, zu sichern, ist für die Durchsetzung der eigenen Schadenersatzansprüche von wesentlicher Bedeutung.
Aus diesem Grund sollten Sie sich wie folgt verhalten:
- Halten Sie Ihr Fahrzeug sofort an und bleiben Sie in jedem Fall am Unfallort – hierzu sind Sie gesetzlich verpflichtet.
- Sichern Sie die Unfallstelle (Warnblinkanlage, Warndreieck – ca. 100 Meter vor der Unfallstelle) ab.
- Leisten Sie Verletzten Erste Hilfe und verständigen Sie die Rettung und Polizei. Darüber hinaus ist die Polizei zu verständigen, wenn es sich beim Unfallbeteiligten um eine Person mit ausländischem Wohnsitz handelt. Bei offensichtlicher Alkoholisierung muss ebenso die Exekutive hinzugezogen werden.
- Tauschen Sie mit dem Unfallbeteiligten die Personalien schriftlich aus (z.B. mit Hilfe des Europäischen Unfallberichtes). Bei reinem Sachschaden kann die polizeiliche Meldung unterbleiben (ansonsten kostenpflichtig).
- Die Beweissicherung erfolgt am Besten mit Fotos vom Unfallort. Diese sollten so angefertigt werden, dass die beteiligten Fahrzeuge aus verschiedenen Blickwinkeln in der Endlage (Verkehrssicherheit vorausgesetzt) sichtbar sind. Dabei sollten Fixpunkte (z.B. Kanaldeckel, Verkehrstafeln) mit auf dem Bild sein, um eine genauere Auswertung der Endlage zu ermöglichen. Achten Sie auch auf Straßenverlauf, Bremsspuren und Splitter. Fotografieren Sie ebenso die möglichen Beschädigungen.
Nehmen Sie Daten von Zeugen (Passanten) auf, welche das Unfallsgeschehen beobachtet haben oder die genaue Endposition der Fahrzeuge bestätigen können. - Die Unfallskizze soll den Straßenverlauf, die Fahrlinien der beteiligten Fahrzeuge, Kollisionspunkt und Endlage, Länge und Verlauf von Bremsspuren enthalten. Lassen Sie sich die Richtigkeit dieser Skizze nach Möglichkeit von Ihrem Unfallgegner durch seine Unterschrift bestätigen.
- Der Europäische Unfallbericht ist kein Schuldanerkenntnis und soll nur die objektiven Unfalldaten festhalten. Mit der Unterschrift bestätigt jeder Beteiligte die Richtigkeit seiner Angaben, anerkennt damit jedoch keinesfalls die Richtigkeit der Angaben des Unfallsbeteiligten.
- Bei Beschädigungen von diversen Objekten (z.B. Zaun, Laterne, Leitschiene, etc.) bei welchem ein Datenaustausch mit dem Eigentümer nicht möglich ist, muß ebenfalls eine polizeiliche Meldung erfolgen.
Unfall im Ausland
Grundsätzlich sind bei einem Unfall im Ausland die gleichen Maßnahmen zu setzen wie beim Unfallverhalten erläutert.
Darüber hinaus empfehlen wir, bei einem solchen Verkehrsunfall im Ausland immer die Polizei zu verständigen. In einigen Staaten ist man sogar bei reinem Sachschaden dazu verpflichtet, denn die behördliche Unfallbestätigung ist für einen allfälligen Grenzübertritt notwendig.
In einigen Ländern ist es sehr schwierig, aufgrund des Kennzeichens die Haftpflichtversicherung festzustellen. Aus diesem Grund sollten alle Daten (Nummer der Grünen Karte, Kennzeichen, Name und Adresse des Versicherten und der Versicherung) genau notiert werden.
Polizeiliche Unfallprotokolle sollten keinesfalls unterschrieben werden, wenn man deren Inhalt nicht versteht oder nicht akzeptieren kann.
Unfall mit ausländischen Beteiligten
Im Inland:
Ein Verkehrsunfall mit einem ausländischen KFZ in Österreich ist nach österreichischem Recht abzuwickeln. Der Geschädigte kann sich mit seinen Ansprüchen an die für die Versicherung des Ausländers zuständige österreichische Versicherung wenden (Auskunft erteilt der Versicherungsverband, Tel. 01/711 56-0).
Im Ausland:
Die Ansprüche müssen bei der Versicherung des Unfallbeteiligten geltend gemacht werden. Die Korrespondenz ist oft mühsam und langwierig, in vielen Ländern wird nur ein Teil der in Österreich üblichen Schadenersatzleistungen gezahlt. Deshalb ist es ratsam, fachkundige Hilfe (Juristen, Rechtsschutzversicherung) in Anspruch zu nehmen.
Schadenbesichtigung
Im Haftpflichtfall erfolgt die Besichtigung Ihres beschädigten Fahrzeuges durch die Versicherung des Unfallbeteiligten. Die Adressen finden Sie im Telefonbuch bzw. auf der Rückseite des Europäischen Unfallberichtes.
Im Kaskoschadenfall erfolgt die Besichtigung durch den Sachverständigendienst der ÖAMTC Betriebe GmbH, die für unsere Gesellschaft österreichweit die Schadenbesichtigung vornimmt.
Einen Link zur ÖAMTC Schadenbegutachtung finden sie auf der rechten Seite.
Bundesland |
Telefonnummern |
Wien, Niederösterreich, Burgenland |
+43 (0) 1 25 096 DW 1810 |
Steiermark |
+43 (0) 316 504 DW 8230 |
Salzburg |
+43 (0) 1 25 096 DW 1810 |
Kärnten |
+43 (0) 1 325 23 DW 10 |
Oberösterreich |
+43 (0) 732 33 33 DW 247 |
Vorarlberg |
+43 (0) 1 25 096 DW 1810 |
Tirol |
+43 (0) 1 25 096 DW 1810 |
Sicherheitstipps
- Fahren Sie nie alkoholisiert und immer mit der notwendigen Lenkerberechtigung, da Sie sonst den Versicherungsschutz verlieren könnten.
- Vor Inbetriebnahme Ihres Fahrzeuges prüfen Sie die technische Betriebssicherheit.
- Verwenden Sie immer Sicherheitsgurt, Sturzhelm, Freisprecheinrichtung zum Telefonieren und befördern Sie Kinder nur in geeigneten Kindersitzen.
- Bei Reisen ins Ausland vergessen Sie bitte nicht die Grüne Versicherungskarte.
- Bei Einfahrt in einen Tunnel schalten Sie Licht, Verkehrsfunk und Umluft ein. Bei einem Stau oder Unfall bleiben Sie im Fahrzeug, schalten Sie den Motor ab, die Warnblinkanlage ein und schließen Sie die Fenster. Achten Sie auf Hinweise über Verkehrsfunk oder den Tunnellautsprecher. Bei Brand oder Rauchentwicklung verlassen Sie sofort Ihr Fahrzeug (Fahrzeugschlüssel stecken lassen) und die Gefahrenzone.
- Bei Geisterfahrerwarnung bleiben Sie auf dem rechten Fahrstreifen und überholen Sie nicht.
- Wenn Sie bei nasser Fahrbahn plötzlich ins Schleudern geraten, treten Sie die Kupplung und bremsen Sie nicht. Versuchen Sie die Spur zu halten und verreißen Sie das Lenkrad nicht, denn dadurch entstehen bei Aquaplaning die meisten Unfälle.
- Beim Abschleppen achten Sie darauf, dass beim abgeschleppten Fahrzeug die Zündung eingeschalten ist, da sonst das Lenkradschloss einrasten kann. Das Abschleppseil, bzw. die Abschleppstange muss mit einem roten Tuch markiert werden.
Kfz-Haftpflichtversicherung
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung. Sie garantiert Ihnen einerseits, dass Sie einen von Ihnen verursachten Schaden eines Dritten nicht selbst zahlen müssen und wehrt andererseits unberechtigte Forderungen, die Ihr Unfallgegner an Sie heranträgt, ab.
Kfz-Kaskoversicherung
Zum Unterschied von der Kfz-Haftpflichtversicherung, die Schäden nur an fremden Personen oder Sachen ersetzt, deckt die Kfz-Kaskoversicherung Schäden am eigenen Fahrzeug, je nach Umfang der gewählten Versicherungsvariante: Vollschutz durch Vollkasko (Kollisionskasko), Teilschutz durch Teilkasko (Elementarkasko).
Kaskoprodukte
Die Teilkaskoversicherung deckt folgende Ereignisse ab:
Naturgewalten
Blitzschlag, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch, Lawinen, Schneedruck, Hagel, Hochwasser, Überschwemmungen, Sturm, Brand, Explosionen.
Bei Brand ist eine Bestätigung der Sicherheitsbehörde über die erfolgte Anzeige vorzulegen.
Wir ersuchen um umgehende schriftliche Schadenmeldung an unsere Gesellschaft vor Beginn der Reparatur ist die Weisung unserer Gesellschaft einzuholen und abzuklären, ob und in welcher Form eine Schadenbesichtigung zu erfolgen hat.
Wildschaden
Die Berührung des in Bewegung befindlichen Fahrzeuges mit Federwild, Haustieren oder Haarwild auf einer öffentlichen Straße ist Voraussetzung für die Deckung des Schadens.
Legen Sie das verunglückte Tier an den Fahrbahnrand. Nehmen Sie es auf keinen Fall mit (Tollwut, Beweissicherung).
In diesem Fall ist unverzüglich bei der nächsten Polizeistelle Anzeige zu erstatten.
Wir ersuchen um umgehende schriftliche Schadenmeldung an unsere Gesellschaft vor Beginn der Reparatur ist die Weisung unserer Gesellschaft einzuholen und abzuklären, ob und in welcher Form eine Schadenbesichtigung zu erfolgen hat.
Diebstahl
Versichert sind das Fahrzeug und seine Teile, die im versperrten Fahrzeug verwahrt oder an ihm befestigt sind, gegen Diebstahl, Raub und Unterschlagung und unbefugtem Gebrauch durch betriebsfremde Personen. Gegenstände des persönlichen Bedarfes (ausgenommen Geld, Kostbarkeiten, Wertpapiere, Mobiltelefone, Kleincomputer, Fax- , Kopiergeräte u.ä.) können mitversichert werden.
In diesem Fall ist unverzüglich bei der nächsten Polizeistelle Anzeige zu erstatten.
Wir ersuchen um umgehende schriftliche Schadenmeldung an unsere Gesellschaft vor Beginn der Reparatur ist die Weisung unserer Gesellschaft einzuholen und abzuklären, ob und in welcher Form eine Schadenbesichtigung zu erfolgen hat.
Glasschaden
Bruchschäden ohne Rücksicht auf die Schadensursache an Windschutz- , Seiten- und Heckscheiben sowie an Blinkercellonen, Heckleuchten, Aussenspiegel und Scheinwerfer.
Der vereinbarte Selbstbehalt entfällt bei Anwendung der Reparaturmethode (Füllharzmethode).
Wir ersuchen um umgehende schriftliche Schadenmeldung an unsere Gesellschaft vor Beginn der Reparatur ist die Weisung unserer Gesellschaft einzuholen und abzuklären, ob und in welcher Form eine Schadenbesichtigung zu erfolgen hat.
Bei Austausch der Windschutzscheibe durch die Fa. Forstinger kommt lediglich der halbe vereinbarte Selbstbehalt zur Anwendung. Über das Filialnetz von Forstinger können Sie sich entweder über die Forstinger Homepage mit dem Filialfinder oder unter der Telefonnummer 01-3100101 informieren. Für diese Dienstleistung stehen 106 Filialen in ganz Österreich zur Verfügung.
Selbstverständlich kann bei der Fa. Forstinger auch eine Reparatur der Windschutzscheibe erfolgen, sofern dies möglich ist (Füllharzmethode).
Parkschaden
Darunter ist die Kollision (Berührung) des geparkten oder haltenden Fahrzeuges mit einem unbekannten Fahrzeug zu verstehen.
In diesem Fall ist unverzüglich bei der nächsten Polizeistelle Anzeige zu erstatten.
Wir ersuchen um umgehende schriftliche Schadenmeldung an unsere Gesellschaft vor Beginn der Reparatur ist die Weisung unserer Gesellschaft einzuholen und abzuklären, ob und in welcher Form eine Schadenbesichtigung zu erfolgen hat.
Sonstige Schäden
Dachlawinen, Eisgebilde, Tierbisse an Kabeln sowie Schmorschäden an Kabeln.
Folgeschäden, die durch Tierbisse und Schmorschäden entstehen (Motorschaden) sind von der Deckung ausgenommen.
Wir ersuchen um umgehende schriftliche Schadenmeldung an unsere Gesellschaft.Vor Beginn der Reparatur ist die Weisung unserer Gesellschaft einzuholen und abzuklären, ob und in welcher Form eine Schadenbesichtigung zu erfolgen hat.
Darüber hinaus sind in der Kollisionskasko-Versicherung (Vollkasko) folgende Ereignisse mitversichert:
Unfall
Die Beschädigung Ihres Fahrzeuges durch einen selbstverschuldeten Unfall.
Unfall ist ein unmittelbar von außen, plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis. Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden sowie Verschleißschäden sind daher nicht versichert.
Wir ersuchen um umgehende schriftliche Schadenmeldung an unsere Gesellschaft.Vor Beginn der Reparatur ist die Weisung unserer Gesellschaft einzuholen und abzuklären, ob und in welcher Form eine Schadenbesichtigung zu erfolgen hat.
Vandalismus
Vandalismus ist ein durch mut- und böswillige Handlungen betriebsfremder Personen verursachter Schaden.
In diesem Fall ist unverzüglich bei der nächsten Polizeistelle Anzeige zu erstatten.
Wir ersuchen um umgehende schriftliche Schadenmeldung an unsere Gesellschaft.Vor Beginn der Reparatur ist die Weisung unserer Gesellschaft einzuholen und abzuklären, ob und in welcher Form eine Schadenbesichtigung zu erfolgen hat.
Eine detailierte Auflistung aller Rechtsanwälte mit denen wir zusammenarbeiten finden sie in der Linkliste.
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