Die Unfallversicherung leistet, wenn der Versicherte an den Folgen eines Unfalles verstirbt.
An die Hinterbliebenen wird die hier ausgewiesene Versicherungssumme bezahlt.
Die Unfallversicherung leistet, wenn der Versicherte an den Folgen eines Unfalles verstirbt.
An die Hinterbliebenen wird die hier ausgewiesene Versicherungssumme bezahlt.