Dauerinvalidität

Die Unfallversicherung leistet, wenn der Versicherte durch die Folgen eines Unfalles ganz oder zum Teil bleibend invalid wird.

Beispiel:

Der Versicherte erleidet aufgrund eines Schiunfalles einen Kreuzbandriss. Trotz sofortiger Operation bleibt eine 12 %ige dauernde Invalidität zurück; d.h. die Unfallversicherung leistet 12 % der vereinbarten Versicherungssumme.