Bis zu dieser Summe werden (Voraussetzung: richtige Angabe der m² der Wohnfläche) alle versicherten Schäden ersetzt; d.h. auf einen möglichen „Einwand der Unterversicherung" (=vereinbarte Versicherungssumme ist niedriger als der tatsächliche Wert der versicherten Sache) wird seitens HDI verzichtet.