Neben der Gebäudekategorisierung (Gebäude mit Keller, Erdgeschoss,...) ist die Anzahl der Quadratmeter der bebauten Fläche für Ermittlung der Versicherungssumme maßgeblich.
Zur bebauten Fläche zählt die Grundrissfläche des Gebäudes (Länge x Breite) einschließlich einer Loggia, aber ohne freiliegende Terrasse, Außenstiege, Vordach, offenen Windfang und freistehende Balkone.